Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins machm-it.org e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Allgemeines
- Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 5 der Satzung.
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem Datum der Beschlussfassung.
- Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beitrage.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Der Beitrag ist spätestens 30 Tage nach Beitritt fällig, in den Folgejahren zum gleichen Termin des Vorjahres.
- Die Zahlung erfolgt jährlich per Überweisung auf das Vereinskonto.
- Die Beitragsquittung wird automatisch erstellt und steht nach Zahlungseingang dem Mitglied in seinem persönlichen Bereich im Internetportal zum Ausdruck bereit.
§ 3 Beiträge
- Der jährliche Beitrag beträgt 60,00 Euro.
- Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 4 Vereinskonto
Der Beitrag ist auf folgendes Vereinskonto zu überweisen:
Bank Postbank Leipzig
BIC/Swift PBNKDEFF
IBAN DE60860100900608081900
Osternienburger Land, 13.12.2014